Rechtsanwalt Ralf Leidecker
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig
Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung – wir prüfen Ihren Fall schnell und sagen Ihnen ehrlich, welche Möglichkeiten Sie haben.
Termin innerhalb von 48 Stunden
Über 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Beratung persönlich, per Telefon oder Video

Kündigung erhalten? Die Uhr läuft.
Gegen eine Kündigung können Sie sich nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch wenn sie fehlerhaft war. Lassen Sie Ihre Kündigung deshalb sofort prüfen.


Wobei wir Ihnen im Arbeitsrecht helfen
Kündigung
Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist, und wehren uns fristgerecht dagegen – oder verhandeln das bestmögliche Ergebnis.
Abfindung
Eine Abfindung ist meist Verhandlungssache. Wir schätzen ein, was in Ihrem Fall realistisch ist, und setzen es für Sie durch.
Aufhebungsvertrag
Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Wir prüfen Konditionen, Abfindung und mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Abmahnung
Eine unberechtigte Abmahnung muss nicht in Ihrer Personalakte bleiben. Wir prüfen, ob Sie die Entfernung verlangen können.
Lohn & Überstunden
Ausstehendes Gehalt, Sonderzahlungen oder unbezahlte Überstunden: Wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Arbeitszeugnis
Ihr Zeugnis enthält versteckte Kritik oder fehlt ganz? Wir sorgen für ein faires, korrektes Zeugnis.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer
Ob Kündigung, Elternzeit, Urlaub oder Arbeitsvertrag – wir beraten Sie verständlich und vertreten Sie außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.
Für Arbeitgeber
Rechtssichere Arbeitsverträge, Abmahnungen und Kündigungen, AGG-konforme Bewerbungsverfahren und die Vertretung vor dem Arbeitsgericht – besonders für Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung.
So einfach geht's
Anfrage stellen
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns über das Formular. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden einen Termin.
Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihre Unterlagen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Chancen stehen und was es kostet.
Vertretung
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und vertreten Sie bis zum Abschluss.
Lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen

Ihr Fachanwalt: Ralf Leidecker
Ralf Leidecker ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit über 25 Jahren berät und vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Leipzig. Unterstützt wird er von einem Team engagierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Beratung persönlich, per Telefon, Video oder E-Mail
Was kostet die Beratung?
Die Kosten hängen von Ihrem Anliegen ab – wir nennen sie Ihnen vorab transparent. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten. Die Deckungsanfrage stellen wir gern für Sie. Gut zu wissen: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Wie viel Zeit habe ich nach einer Kündigung?
Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird eine Abfindung häufig ausgehandelt, etwa im Rahmen eines Vergleichs. Wir schätzen ein, was in Ihrem Fall erreichbar ist.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Lassen Sie ihn vorher prüfen. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, und einmal unterschrieben, lässt er sich kaum rückgängig machen.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Hilfreich sind das Kündigungsschreiben, Ihr Arbeitsvertrag, die letzten Gehaltsabrechnungen und gegebenenfalls Abmahnungen oder Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber.
Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?
Nein. Wir beraten Sie gern auch telefonisch, per Video oder per E-Mail.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wenn Ihr Vertrag Arbeitsrechtsschutz umfasst, in vielen Fällen ja. Wir klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung.
