Anwalt für Bau- und Architekt­enrecht in Leipzig

Bau- und Architektenrecht

Ein Haus zu bauen bzw. zu sanieren oder eine Eigentumswohnung umzugestalten ist mit finanziellen und rechtlichen Risiken verbunden. Deshalb ist es wichtig, von Beginn an in Verträgen mit Architekten, Bauunternehmen oder Bauträgern individuelle Gegebenheiten, Vorstellungen und Wünsche vertraglich zu fixieren, um Bauherren rechtlich abzusichern. Das gilt z. B. im Hinblick auf Planungs- und Baumängel, aber auch im Hinblick auf Insolvenzrisiken in der Baubranche etc.

Deshalb unterstützen wir Sie im Bauprojekt von Anfang an, z. B. mit Prüfung und Verhandlung der notwendigen Verträge, ggfs. unter Berücksichtigung der Regelungen der VOB/B. Natürlich sind wir zudem Ihr Ansprechpartner während der Bauphase, beispielsweise wenn es Probleme mit dem Bauträger oder einzelnen Gewerken gibt, wenn sich in der Bauphase die Planungsarbeit oder Baubetreuung des Architekten als „unzureichend“ erweist oder es Meinungsverschiedenheiten über Vergütung (z. B. HOAI) gibt. Dabei ist uns wichtig – wenn möglich –, außergerichtliche Lösungen für Sie zu finden. Ist eine solche Lösung nicht sinnvoll oder nicht möglich, setzen wir Ihr Recht natürlich mit Nachdruck vor Gericht durch.

Das Alltagsgeschäft von Unternehmen der Baubranche – Bauunternehmen, Bauträger, Immobiliengesellschaften – und von Architekten ist in vielerlei Hinsicht komplex und nicht selten mit nicht unerheblichen finanziellen Risiken verbunden. Um diesen Risiken effizient zu begegnen, ist es wichtig, von Projektbeginn an, in Verträgen mit Kooperationspartnern, Bauherren oder Subunternehmen individuelle Gegebenheiten und Vorgaben zuverlässig zu fixieren, um für rechtliche Sicherheit in einem Bauprojekt zu sorgen. Kommt es dennoch zu Problemen im Bauprojekt, gilt es dann, seine Rechte und Pflichten zu kennen und ggfs. durchzusetzen bzw. unberechtigten Ansprüchen effizient entgegenzutreten.

Aus diesem Grund unterstützen wir Sie in Bauprojekten, von Beginn an bis zur endgültigen Abwicklung, wenn nötig über Jahre. Wir beraten und vertreten Sie, außergerichtlich und vor Gericht, u.a. bei der Prüfung und Verhandlung der notwendigen Verträge. Natürlich sind wir aber auch Ansprechpartner während der Bauphase, z. B. wenn Probleme mit Bauherren entstehen, Subunternehmen Schwierigkeiten bereiten, Zahlungen ausbleiben oder Abnahmen unberechtigt verweigert werden etc. Außergerichtliche Lösungen zu finden, ist dabei in erster Linie unser Ziel. Ist das allerdings nicht möglich oder unwirtschaftlich, setzen wir Ihr Recht aber natürlich mit Nachdruck auch gerichtlich durch.

Unsere Beratungsthemen für Bauherren sind u. a.:

  • Prüfung und Erstellung von Gründstückskauf-, Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Baumängel, Mängelrechte, mangelhafte Bauüberwachung, Mängel des Architektenwerks
  • Selbstständiges Beweisverfahren zur Beweissicherung bei Mängeln
  • Mängelbeseitigungsklage, Nachbesserung, Fristsetzung, Ersatzvornahme mit Vorschussanspruch und Vorschussklage
  • Schadensersatz, Minderung, Zurückbehaltungsrecht
  • Abwehr ungerechtfertigter Werklohnforderungen und Vertragsstrafen
  • Öffentliches Baurecht, Baugenehmigung, bauordnungsrechtliche Verfügungen etc.

Unsere Beratungsthemen im Bau- & Architektenrecht sind u.a.:

  • öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht)
  • Vorgehen gegen bauordnungsrechtliche Verfügungen
  • Prüfen, Erstellen, Verhandeln z. B. von Grundstückskaufvertrag, Bauvertrag, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag
  • Baumängel, Mängelrechte, mangelhafte Bauüberwachung, Mängel des Architektenwerks
  • Selbständiges Beweisverfahren zur Beweissicherung bei (vermeintlichen) Baumängeln
  • Mängelbeseitigungsklage, Nachbesserung, Fristsetzung
  • Zurückbehaltungsrecht, Schadensersatz, Minderung
  • Forderungsmanagement
  • Abwehr ungerechtfertigter Werklohnforderungen und Vertragsstrafen

Sie benötigen Unterstützung bei der Prüfung und Verhandlung eines Vertrages mit einem Bauträger oder Bauunternehmern bzw. Handwerker? Sie haben im Bauprojekt oder danach Probleme mit Baumängeln? Sie sind sich mit Ihrem Architekten nicht einig über seine Vergütung? Kontaktieren Sie uns:

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