Anwalt für Medizinrecht für Patienten und Ärzte in Leipzig

Medizinrecht für Patienten und Ärzte

Nicht immer sind Behandlungen bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus erfolgreich. Im Gegenteil: Nicht selten verlassen Patienten Praxis oder Krankenhaus mit mehr gesundheitlichen Problemen als zuvor – oft sind (dauerhafte) Gesundheitsschäden Folge einer ärztlichen Fehlbehandlung bzw. eines Kunstfehlers.

In derartigen Fällen gilt es, mit professioneller anwaltlicher Unterstützung für sein Recht einzutreten. Denn in vielen Fällen hat ein Patient, der durch die „Heilbehandlung“ zusätzlich an der Gesundheit geschädigt wurde – ob vorübergehend oder dauerhaft – Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Falls ein Patient infolge eines Behandlungsfehlers verstirbt oder ein Kind unter der Geburt gesundheitliche Schäden erleidet, können ggfs. Angehörige derartige Ansprüche geltend machen.

Deshalb berät, begleitet und vertritt Rechtsanwalt Leidecker (Fachanwalt für Medizinrecht) Patienten bzw. Angehörige nach einer Fehlbehandlung in der Auseinandersetzung mit Ärzten, Krankenhäusern und deren Haftpflicht-Versicherungen. Er vertritt in außergerichtlichen Auseinandersetzungen, um im besten Fall einen langwierigen, belastenden Gerichtsprozess zu vermeiden. Ist eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche jedoch unausweichlich, um Ihnen zu Ihrem Recht und Ihrem Geld zu verhelfen, vertritt Fachanwalt Leidecker Sie deutschlandweit natürlich auch vor Gericht.

Unsere Beratungsthemen für Patienten im Medizinrecht sind u. a.:

  • Behandlungsfehler (Ärztepfusch), Patientenrechte
  • ärztliche Kunstfehler, Arzthaftung, Zahnarzthaftung
  • Geburtsschäden
  • Querschnittslähmung
  • Arzneimittelschäden, Schäden aus Medizinprodukten
  • Hygienefehler
  • Aufklärungsfehler, Einwilligung in Operationen
  • Dokumentation der Behandlung
  • Einsichtnahme in die Patientenakte
  • Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler, insbes. grober Behandlungsfehler
  • Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden, Pflegebedürftigkeit und vermehrte Bedürfnisse, entgangener Gewinn, entgangene Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Schmerzensgeldrente
  • Behandlungsvertrag mit Arzt und/oder Krankenhaus
  • Abwehr von ärztlichen/zahnärztlichen Honorarforderungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Krankenversicherung

Ärzte, Zahnärzte, Praxisgemeinschaften, Medizinzentren oder Krankenhäuser – das Medizinrecht spielt für alle Akteure der medizinischen Versorgung in vielerlei Hinsicht eine wichtige Rolle. Das betrifft den organisatorischen wie den medizinischen Bereich: Die Berufsausübung ist berufsrechtlich reglementiert, Berufsausübungs- und Praxisgemeinschaften wollen z. B. in eine verlässliche rechtliche Form gebracht werden und nicht zuletzt sehen sich Ärzte und Krankenhäuser nicht selten Ansprüchen aus Arzthaftung ausgesetzt – berechtigt oder unberechtigterweise.

Deshalb unterstützt Rechtsanwalt Leidecker (Fachanwalt für Medizinrecht) Sie in allen Fragen des Medizinrechts – mit spezifischem Fachwissen und langjähriger Erfahrung, z. B. bei der Gestaltung notwendiger Verträge und Vereinbarungen, in berufsrechtlichen Angelegenheiten oder z. B. im Zusammenhang mit der Abrechnung von Behandlungsleistungen. Und natürlich ist er Ihr Ansprechpartner, wenn Patienten Ansprüche aus einer (vermeintlichen) Fehlbehandlung geltend machen – außergerichtlich und vor Gericht, deutschlandweit.

Und sollten neben spezifischen medizinrechtlichen Problemen für Sie Fragen aus anderen Bereichen relevant werden, z. B. im Zusammenhang mit der Anstellung von Mitarbeitern, der Anmietung von Praxisflächen oder dem Forderungsmanagement, ist er auch dafür der richtige Ansprechpartner.

Unsere Beratungsthemen im Medizinrecht für Ärzte und Krankenhäuser sind u.a.:

  • Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Kooperationsformen (Berufsausübungs- und Praxisgemeinschaften, MVZ etc.) inkl. Vertragsrecht / Vertragsgestaltung
  • Praxiskauf bzw. Praxisverkauf
  • Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte etc.
  • (Zahn-) Arzthaftung etc.
  • Vertragsarztrecht, Kassenrecht etc.
  • Vergütungsrecht der Heilberufe (Vertragsärzte, Privatärzte, Psychotherapeuten)
  • Forderungsmanagement / anwaltliches Inkasso

Ist Ihrem Arzt bei Ihrer Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen? Oder kam es zu einer Fehlbehandlung während der Geburt Ihres Kindes? Kontaktieren Sie uns:

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