Das Immobilienrecht
Eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen ist für Privatpersonen in der Regel kein alltäglicher Vorgang. Geht es um einen Immobilienkauf, geht es zudem meist um eine erhebliche Summe Geld, die investiert wird. Und nicht zuletzt sieht man sich als privater Immobilienkäufer bzw. Verkäufer nicht selten mit Vertragspartnern konfrontiert (Makler, Bauträger etc.), die über einen erheblichen Wissensvorsprung im Immobiliengeschäft verfügen.
Um in dieser Situation nicht mehr zu riskieren als notwendig, sollte man – als privater Käufer oder Verkäufer einer Immobilie – rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen: um Kaufverträge prüfen zu lassen, bei Verhandlungen professionell unterstützt zu werden und im Ernstfall bei Problemen in der Vertragsabwicklung auf kompetente Unterstützung zurückgreifen zu können.
Deshalb unterstützen wir Sie umfassend im Immobilienrecht: Wir prüfen Dokumente und Verträge, verhandeln mit der Gegenseite oder ggfs. Behörden (Denkmalschutz etc.) und setzen uns in (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzungen für Ihr Recht ein, wenn es zu Problemen im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft kommt.
Das Immobilienrecht tangiert die unternehmerische Geschäftstätigkeit häufiger, als man meint. Geht es um Immobilienrecht, geht es nicht nur um den Kauf oder Verkauf von Immobilien: gerade für Unternehmen bzw. Unternehmer sind im Immobilienrecht u.a. auch Gewerbemiete / gewerbliche Vermietung, Pacht und Verpachtung oder die Einschaltung eines Maklers relevant. Und nicht zuletzt zählen Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts – ob im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung oder z. B. der Beauftragung eines Architekten – auch zum Immobilienrecht.
In all diesen Bereichen ist es wichtig, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen: bei der rechtlichen Analyse konkreter Situationen, für die Prüfung von Verträgen oder die Durchsetzung immobilienrechtlicher Ansprüche, außergerichtlich, vor Gericht und bei Bedarf in der Zwangsvollstreckung. Deshalb unterstützen wir Sie in allen Fragen zum Immobilienrecht – punktuell in einem Einzelfall oder als dauerhafter Berater und Ansprechpartner in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Beratungsthemen im Immobilienrecht sind u. a.:
- Vertrag Immobilienkauf
- Vertrag Immobilienverkauf
- Gewährleistung (Schadensersatz etc.)
- Makler / Provisionen
- Erbbaurecht
- Hypothek, Grundschuld, Finanzierung allgemein
- Nießbrauch wie Wohnungsrecht, Wegerecht etc.
- Durchsetzung Zahlungsansprüche
- Bauträgervertrag, Architektenvertrag
- Immobilien-Kaufvertrag
- Bauträgervertrag
- Baugenehmigung
- Gewährleistung bei Immobilienkauf / -verkauf (Rücktritt, Schadensersatz, Minderung etc.)
- Maklervertrag, Makler, Provisionen
- Gewerbemietrecht, Pacht / Pachtvertrag
- Hypothek, Grundschuld, Finanzierung allgemein
- Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht etc.
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen inkl. Zwangsvollstreckung
Sie benötigen anwaltliche Beratung im Vorfeld eines Immobiliengeschäfts oder Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem solchen Geschäft? Kontaktieren Sie uns: