Nachlassgestaltung und Vorsorge
Unabhängig vom Lebensalter ist es wichtig, den eigenen Nachlass z. B. mithilfe eines Testaments oder Erbvertrages zu regeln, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht ist, Personen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen (Enterbung) oder bestimmte Personen besonders bedacht werden sollen.
Und auch für den Fall einer schweren Erkrankung oder (plötzlichen) Behinderung (z. B. nach einem Unfall), die dazu führt, dass man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, ist es von Bedeutung rechtzeitig rechtsverbindliche Regelungen zu treffen – mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Denn diese Erklärungen bzw. Vollmachten entlasten im Ernstfall Angehörige, schaffen Klarheit und sorgen dafür, dass Dritte in der Lage sind, für Sie zu handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Aus diesem Grund beraten wir Sie umfassend im Bereich Erbrecht und Vorsorge und unterstützen Sie so dabei, dass im Ernstfall alles rechtlich in Ihrem Sinne geregelt ist.
Unsere Beratungsthemen im Bereich Nachlassgestaltung sind u. a.:
- Beratung / Klärung individuelle gesetzliche Erbfolge
- Testament, Ehegattentestament etc.
- Unternehmertestament
- Erbvertrag
- Beratung zu Enterbung & Pflichtteilsansprüchen, Erbunwürdigkeit
- Vorweggenommene Erbfolge / Schenkungen zu Lebzeiten
- Vermächtnisanordnungen
Unsere Beratungsthemen im Bereich Vorsorge sind u. a.:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
Sie wollen Ihren Nachlass individuell gestalten oder wegen einer plötzlichen schweren Erkrankung oder Behinderung bzw. schon vor Eintritt einer solche Situation vorsorgen? Kontaktieren Sie uns: