Das Sozialrecht
Das Sozialrecht dient der Absicherung in Lebenslagen, in denen man auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, da man beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht oder nur eingeschränkt für sich selbst aufzukommen in der Lage ist. Aber auch Unterstützungsleistungen an Eltern, Personen in der Ausbildung etc. gewährt das Sozialrecht auf Antrag, z. B. Elterngeld oder BaföG. Das Sozialrecht und die Ansprüche, die es gewährt, sind damit sehr vielschichtig und stehen weit mehr Personen zu, als man meint.
Falls Sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen – im Antragsverfahren, aber auch in der Auseinandersetzung mit Behörden oder vor dem Sozialgericht. Sind Sie selbst nicht in der Lage, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu finanzieren, unterstützen wir Sie auch dabei, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Unsere Beratungsthemen im Sozialrecht sind u. a.:
- BaföG
- Elterngeld
- ALG I
- ALG II / Hartz IV
- Sozialhilfe / Grundsicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Opferentschädigung
- Erwerbsminderung und -unfähigkeit
Sie wollen wissen, ob und in welchem Umfang Sie Anspruch auf Sozialleistungen haben? Sie wollen Ansprüche mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen bzw. einklagen? Kontaktieren Sie uns: