Das Strafrecht
Sieht man sich mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert, gilt zunächst vor allem eines: einen kühlen Kopf bewahren und bestenfalls vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, um sich nicht (unnötig) selbst zu belasten. In einem zweiten Schritt ist es ratsam, zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Mit anwaltlicher Unterstützung kann ein Strafverfahren den bestmöglichen Ausgang für Betroffene finden: Denn nur für einen Rechtsanwalt besteht z. B. die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme, um sich über den Stand des Ermittlungsverfahrens zu informieren und daran eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Beschuldigten steht diese Möglichkeit nicht offen.
Und nicht zuletzt trägt Beratung und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt im Strafverfahren generell dazu bei, dass Ihre Rechte als Beschuldigter möglichst gewahrt bleiben – vom Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis zu seinem Abschluss und unabhängig von seinem Ausgang.
Wir unterstützen Sie mit voller Überzeugung, wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird – im Ermittlungsverfahren und natürlich vor Gericht.
Unsere Beratungsthemen im Strafrecht sind u. a.:
- Trunkenheit am Steuer
- Straßenverkehrsgefährdung
- Körperverletzung, fahrlässige Tötung
- Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis
- Betäubungsmitteldelikte
- Untreue, Betrug
- Diebstahl, Raub
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Sie benötigen Unterstützung von einem Rechtsanwalt als Strafverteidiger? Kontaktieren Sie uns: