Das Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist in allen Unternehmensphasen, für jede Unternehmensgröße und in allen Branchen von großer Bedeutung. Es legt den rechtlichen Grundstein und bildet den rechtlichen Rahmen für unternehmerische Tätigkeit mehrerer Personen zusammen. Ob GbR, KG, OHG, GmbH (& Co. KG) oder AG: überall spielt es eine Rolle, in sehr unterschiedlicher Art, in allen Gesellschaftsformen, mit sehr unterschiedlichen Auswirkungen auf Finanzbedarf, Haftung oder z. B. bilanzielle bzw. buchhalterische Verpflichtungen und mit unterschiedlichen steuerrechtlichen Folgen.
Da all diese Aspekte essenziell für den (ökonomischen) Erfolg eines Unternehmens sind, beraten, begleiten und vertreten wir Sie als Unternehmer bzw. Unternehmen – auch und gerade als Gründer –, Geschäftsführer, Vorstand oder Syndikus in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Und sollte es notwendig sein, unterstützen wir Sie im Gesellschaftsrecht natürlich auch vor Gericht.
Unsere Beratungsthemen für Sie im Gesellschaftsrecht sind u.a.:
- Beratung zur Rechtsformwahl, BGB-Gesellschaft, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft
- Prüfung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen
- Erstellung / Anpassung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)
- Vorbereitung Beurkundungen bei Gesellschaftsgründung
- Geschäftsführervertrag, Prokuristenvertrag etc.
- Kündigung Geschäftsführer, Abberufung etc.
- Geschäftsführerhaftung
- Haftung der Gesellschaft & Gesellschafterhaftung
- Umwandlungen / Rechtsformwechsel
- Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf (M&A)
- Unternehmensbeteiligung / Unternehmensfinanzierung (Private Equity, Venture Capital)
- Gesellschafterstreit
In Ihrem Unternehmen sind immer wieder Fragen des Gesellschaftsrechts zu klären? Oder gründen Sie gerade ein Unternehmen und benötigen anwaltlichen Rat zur Rechtsformwahl etc.? Kontaktieren Sie uns: