Anwalt für Mietrecht und Gewerbe­mietrecht in Leipzig

Mietrecht und Gewerbemietrecht

Als Mieter von Wohnraum – sei es eine Wohnung oder ein ganzes Haus – genießt man nach dem deutschen Mietrecht umfassenden rechtlichen Schutz, das deutsche Mietrecht ist mieterfreundlich.

Jedoch gilt es im Zweifel dann, Rechte als Mieter gegenüber dem Vermieter effizient geltend zu machen, z. B. wenn es um eine Eigenbedarfskündigung, eine Kündigung wegen Sanierung, um Mieterhöhung oder die Abwicklung des Mietverhältnisses nach einer Kündigung geht (Schönheitsreparaturen, Kautionsrückzahlung etc.). Denn nicht selten nehmen Vermieter auf Rechte ihrer Mieter tatsächlich nur bedingt Rücksicht.

In einem solchen Fall unterstützen wir Sie gerne mit der Klärung spezifischer rechtlicher Fragen zu Ihrem Mietverhältnis und begleiten Sie in der außergerichtlichen Kommunikation mit Ihrem Vermieter. Sollte es notwendig werden, setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche gegenüber dem Vermieter aber natürlich auch vor Gericht mit Nachdruck durch.

Unsere Beratungsthemen für Sie im Mietrecht für Mieter sind u. a.:

  • Mietvertrag, Kündigungsfristen
  • Mieterhöhung, Staffelmieten, Indexmieten
  • Mietpreisbremse
  • Mietminderung, z. B. wegen Schimmel, Flächenabweichung etc.
  • Untervermietung, dauerhaft, Airbnb etc.
  • Kündigung wegen Sanierung
  • Kündigung wegen Eigenbedarf Vermieter
  • Kautionsrückzahlung
  • Schönheitsreparaturen
  • Räumungsklage

Das Mietrecht in Bezug auf Gewerbeflächen – Ladengeschäfte, Büro-, Praxis- und Kanzleiflächen oder auch auf Lagerflächen etc. – unterscheidet sich deutlich vom Mietrecht über Wohnraum. Mieterschutz kennt das Gewerbemietrecht nicht. Insgesamt ist das gewerbliche Mietrecht weniger stark gesetzlich geregelt, weshalb dem Gewerbemietvertrag und seinen Regelungen ein deutlich höherer Stellenwert zukommt als im Wohnraummietrecht. Das bedeutet allerdings auch: Ein Gewerbemietvertrag will gut überlegt, kalkuliert und verhandelt werden, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken möglichst gering zu halten – für Mieter und Vermieter.

Deshalb unterstützen wir Sie – ob Vermieter oder Mieter einer Gewerbefläche – spezifisch und umfassend im Gewerbemietrecht: vor der Unterzeichnung eines gewerblichen Mietvertrages in den Vertragsverhandlungen, wenn im laufenden Mietverhältnis Rechtsfragen zu klären sind und im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses – ob durch Kündigung, Aufhebung oder Zeitablauf.

Unsere Beratungsthemen für Sie im Gewerbemietrecht für Mieter und Vermieter sind u.a.:

  • Befristeter (Gewerbe-) Mietvertrag
  • Kündigungsfristen, vorzeitige Kündigung
  • Vertragsaufhebung
  • Mieterhöhung, Staffelmiete etc.
  • Mietminderung, z. B. wegen Schimmel, Flächenabweichung etc.
  • Kaution / Kautionsrückzahlung
  • Umbauten bei Einzug
  • Rückbau von Einbauten etc.

Wurde Ihre Miete einfach erhöht? Wurde Ihnen wegen Eigenbedarf oder anstehender Sanierung der Mietvertrag gekündigt? Zahlt Ihr Vermieter die Mietkaution ohne Grund nicht zurück? Kontaktieren Sie uns:

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