Betriebsschließungsversicherung in Zeiten von Corona für Hotel- und Gastgewerbe sowie andere Branchen

Auf Grund der Corona-Pandemie müssen viele Hotels und Gastronomiebetriebe sowie auch Betriebe anderer Branchen geschlossen bleiben. Dies bedeutet für die Betreiber in diesen Zeiten erhebliche Umsatzverluste und damit eine Gefährdung der Existenz.

Eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) kann die finanziellen Belastungen zumindest etwas abfangen. Diese kann auch als Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebsausfallversicherung bezeichnet sein. Wenn ein Betrieb im Hotel- und/oder Gastgewerbe auf behördliche Anordnung schließen muss, übernimmt die BSV die vereinbarten Kosten, sodass der Fortbestand des Betriebes gesichert werden kann. Zu den vereinbarten erstattungsfähigen Kosten können unter anderem die Miete/Pacht, Löhne und auch der entgangene Gewinn gehören.

Auch für andere Branchen (beispielsweise Friseure, Nagel- und Kosmetikstudios) sind in der Vergangenheit Betriebsschließungsversicherungen angeboten und abgeschlossen worden. Für diese kann ebenfalls ein Anspruch gegen den Versicherer bestehen.

Viele Versicherer verweigern jedoch die Zahlung oder bieten geringe Vergleichsangebote an. Die Versicherer führen aus, dass Covid-19 ein neuer Erreger sei und damit nicht von der BSV erfasst werde. Weiterhin wird damit argumentiert, dass die Betriebsschließungen durch die Allgemeinverfügungen erfolgen und nicht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Ein Versicherungsfall liege damit nicht vor.

Die Versicherer interpretieren ihre Versicherungsbedingungen sehr eng, sodass der Versicherungsschutz erheblich minimiert wird. Die Versicherungsbedingungen sind jedoch nicht immer eindeutig formuliert. Nicht eindeutige Formulierungen gehen zu lassen des Versicherers, sodass es zu einem Anspruch gegen den Versicherer kommen kann.

Nehmen Sie die BSV in Anspruch und Ihr Versicherer unterbreitet Ihnen ein Angebot, welches nur einen Bruchteil der Versicherungssumme entspricht, oder lehnt die Zahlung ab sollten Sie zwingend die Versicherungsbedingungen durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen und für den Erhalt Ihres Betriebes kämpfen. Auch eine gerichtliche Auseinandersetzung sollten Sie nicht scheuen.

Gerne stehen wir Ihnen beratend sowie zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Ihren Versicherer zur Verfügung.

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