Erben und Erbengemeinschaften
Wer alleine oder zusammen mit anderen erbt, findet sich meist in einer ungewohnten (rechtlichen) Situation. Plötzlich sind etliche rechtliche Angelegenheiten zu regeln bzw. zu klären. Das kann z. B. die Frage betreffen, ob man ein Erbe überhaupt annehmen sollte oder ggfs. die Ausschlagung der Erbschaft sinnvoller ist. Nimmt man ein Erbe an, entstehen dann zahlreiche Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Erbschein, der Erbschaftssteuer, einer möglichen Erbengemeinschaft oder Pflichtteilsansprüchen etc.
Um Ihnen eine persönliche Ausnahmesituation zumindest in rechtlicher Hinsicht zu erleichtern, beraten, begleiten und vertreten wir Sie im Erbrecht – als Erben, Erbengemeinschaften oder enterbten Pflichtteilsberechtigen –, wenn sich nach einem Todesfall rechtliche Frage auftun oder es zu Auseinandersetzungen unter Erben etc. kommt.
Unsere Beratungsthemen für Erben & Erbengemeinschaften sind u. a.:
- Beratung / Klärung individuelle gesetzliche Erbfolge
- Unterstützung Erbscheinverfahren
- Prüfung Testament, Ehegattentestament etc.
- Anfechtung Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag etc.
- Klärung von Pflichtteilsansprüchen
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erbausschlagung und Erbverzicht
- Durchsetzung Vermächtnis / Abwehr Vermächtnisanspruch
- Verwaltung Erbengemeinschaft
- Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
Sie haben geerbt und benötigen nun anwaltliche Unterstützung? Oder wurden Sie enterbt und wollen gegen die Enterbung vorgehen bzw. den Pflichtteil einklagen? Kontaktieren Sie uns:
Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Leidecker Leipzig