Den öffentlichen Medien ist allseits zu entnehmen, dass der Galeria-Karstadt-Kaufhof-Konzern jetzt schon zum zweiten Mal die Insolvenz beantragt hat und bis nahezu die Hälfte seiner Filialen schließen wird im sogenannten Schutzschirmverfahren.
Welche Standorte geschlossen werden, ist derzeit noch nicht veröffentlicht; einigen Presseberichten zufolge allerdings besteht die ernst zu nehmende Gefahr, dass auch das Leipziger Warenhaus betroffen sein könnte.
Schutzschirmverfahren und Kündigung; was ist eigentlich ein solches Schutzschirmverfahren?
Dieses Verfahren ist ein dem eigentlichen Insolvenzverfahren vorgelagertes Verfahren, das die Sanierung von Unternehmen in Eigenverwaltung erleichtern soll.
Voraussetzung ist die drohende, aber aktuell noch nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und, dass die beabsichtigte Sanierung nicht von vornherein aussichtslos ist.
Für das Verfahren wird Galeria-Karstadt-Kaufhof dann ein sogenannter Sachwalter zur Seite gestellt, der die Aufsicht über die Sanierung führt, die die Unternehmensführung eigenverantwortlich durchgeführt.
Unternehmenssanierung und Kündigung, Massenentlassung und Abfindung
Aufgrund der schon veröffentlichten Absicht, eine große Anzahl von Filialen zu schließen, geht eine derartige Sanierung regelmäßig mit Kündigung von Arbeitsverhältnissen einher.
Sollten Sie bei Schließung der Filiale Leipzig von einer Kündigung oder aber auch von anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Versetzung, Reduzierung der Arbeitszeit o. ä. betroffen sein, dürfen sie nicht zögern!
- Es laufen Fristen!
- Holen Sie sich rechtliche Hilfe!
- Ggf. muss ein gerichtliches Klageverfahren durchgeführt werden!
- Möglicherweise könnte eine Abfindung erzielt werden!
Bei derartigen Massenentlassungen sind häufig Fehler aufgetreten, z.B. im Zusammenhang mit der Aufstellung von Sozialplänen mit der Folge der Unwirksamkeit.
Rechtliche Hilfe durch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Spezialisten für Arbeitsrecht!
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