Rechtliche Absicherung für Bauherren
Ein Haus zu bauen bzw. zu sanieren oder eine Eigentumswohnung umzugestalten ist mit finanziellen und rechtlichen Risiken verbunden. Deshalb ist es wichtig, von Beginn an in Verträgen mit Architekten, Bauunternehmen oder Bauträgern individuelle Gegebenheiten, Vorstellungen und Wünsche vertraglich zu fixieren, um Bauherren rechtlich abzusichern. Das gilt z. B. im Hinblick auf Planungs- und Baumängel, aber auch im Hinblick auf Insolvenzrisiken in der Baubranche etc.
Rechtssicherheit für Bauunternehmen und Architekten
Das Alltagsgeschäft von Unternehmen der Baubranche – Bauunternehmen, Bauträger, Immobiliengesellschaften – und von Architekten ist in vielerlei Hinsicht komplex und nicht selten mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Um diesen Risiken effizient zu begegnen, ist es wichtig, von Projektbeginn an in Verträgen mit Kooperationspartnern, Bauherren oder Subunternehmen individuelle Gegebenheiten und Vorgaben zuverlässig zu fixieren. Kommt es dennoch zu Problemen im Bauprojekt, gilt es, seine Rechte und Pflichten zu kennen und ggfs. durchzusetzen bzw. unberechtigten Ansprüchen effizient entgegenzutreten.
Unsere Leistungen für Bauherren im Überblick
Unsere Beratungsthemen für Bauherren sind u. a.:
- Prüfung und Erstellung von Grundstückskauf-, Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen
- Baumängel, Mängelrechte, mangelhafte Bauüberwachung, Mängel des Architektenwerks
- Selbstständiges Beweisverfahren zur Beweissicherung bei Mängeln
- Mängelbeseitigungsklage, Nachbesserung, Fristsetzung, Ersatzvornahme mit Vorschussanspruch und Vorschussklage
- Schadensersatz, Minderung, Zurückbehaltungsrecht
- Abwehr ungerechtfertigter Werklohnforderungen und Vertragsstrafen
- Öffentliches Baurecht, Baugenehmigung, bauordnungsrechtliche Verfügungen etc.
Unsere Leistungen im Bau- & Architektenrecht im Überblick
Unsere Beratungsthemen im Bau- & Architektenrecht sind u. a.:
- Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht)
- Vorgehen gegen bauordnungsrechtliche Verfügungen
- Prüfen, Erstellen, Verhandeln z. B. von Grundstückskaufvertrag, Bauvertrag, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag
- Baumängel, Mängelrechte, mangelhafte Bauüberwachung, Mängel des Architektenwerks
- Selbständiges Beweisverfahren zur Beweissicherung bei (vermeintlichen) Baumängeln
- Mängelbeseitigungsklage, Nachbesserung, Fristsetzung
- Zurückbehaltungsrecht, Schadensersatz, Minderung
- Forderungsmanagement
- Abwehr ungerechtfertigter Werklohnforderungen und Vertragsstrafen







