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Bau- und Architekt­enrecht

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RA Ralf Leidecker
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

RAin Julia Bensel*

RAin Simone Kessler (LL.B.)*

RAin Emily Otto (LL.B.)*

RA Felix Wittek*

* angestellte(r) RA/in

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Absicherung für Bauherren

Ein Haus zu bauen bzw. zu sanieren oder eine Eigentumswohnung umzugestalten ist mit finanziellen und rechtlichen Risiken verbunden. Deshalb ist es wichtig, von Beginn an in Verträgen mit Architekten, Bauunternehmen oder Bauträgern individuelle Gegebenheiten, Vorstellungen und Wünsche vertraglich zu fixieren, um Bauherren rechtlich abzusichern. Das gilt z. B. im Hinblick auf Planungs- und Baumängel, aber auch im Hinblick auf Insolvenzrisiken in der Baubranche etc.

Unser Ansatz: Wir unterstützen Sie im Bauprojekt von Anfang an – mit Prüfung und Verhandlung der notwendigen Verträge, ggfs. unter Berücksichtigung der Regelungen der VOB/B. Natürlich sind wir zudem Ihr Ansprechpartner während der Bauphase, beispielsweise wenn es Probleme mit dem Bauträger oder einzelnen Gewerken gibt, wenn sich die Planungsarbeit oder Baubetreuung des Architekten als „unzureichend" erweist oder es Meinungsverschiedenheiten über Vergütung (z. B. HOAI) gibt. Dabei ist uns wichtig – wenn möglich –, außergerichtliche Lösungen für Sie zu finden. Ist eine solche Lösung nicht sinnvoll oder nicht möglich, setzen wir Ihr Recht natürlich mit Nachdruck vor Gericht durch.

Rechtssicherheit für Bauunternehmen und Architekten

Das Alltagsgeschäft von Unternehmen der Baubranche – Bauunternehmen, Bauträger, Immobiliengesellschaften – und von Architekten ist in vielerlei Hinsicht komplex und nicht selten mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Um diesen Risiken effizient zu begegnen, ist es wichtig, von Projektbeginn an in Verträgen mit Kooperationspartnern, Bauherren oder Subunternehmen individuelle Gegebenheiten und Vorgaben zuverlässig zu fixieren. Kommt es dennoch zu Problemen im Bauprojekt, gilt es, seine Rechte und Pflichten zu kennen und ggfs. durchzusetzen bzw. unberechtigten Ansprüchen effizient entgegenzutreten.

Unser Ansatz: Wir unterstützen Sie in Bauprojekten von Beginn an bis zur endgültigen Abwicklung – wenn nötig über Jahre. Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht, u. a. bei der Prüfung und Verhandlung der notwendigen Verträge, bei Problemen mit Bauherren, schwierigen Subunternehmen, ausbleibenden Zahlungen oder unberechtigten Abnahmeverweigerungen. Außergerichtliche Lösungen zu finden ist dabei unser vorrangiges Ziel – ist das nicht möglich, setzen wir Ihr Recht mit Nachdruck auch gerichtlich durch.

Unsere Leistungen für Bauherren im Überblick

Unsere Beratungsthemen für Bauherren sind u. a.:

  • Prüfung und Erstellung von Grundstückskauf-, Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Baumängel, Mängelrechte, mangelhafte Bauüberwachung, Mängel des Architektenwerks
  • Selbstständiges Beweisverfahren zur Beweissicherung bei Mängeln
  • Mängelbeseitigungsklage, Nachbesserung, Fristsetzung, Ersatzvornahme mit Vorschussanspruch und Vorschussklage
  • Schadensersatz, Minderung, Zurückbehaltungsrecht
  • Abwehr ungerechtfertigter Werklohnforderungen und Vertragsstrafen
  • Öffentliches Baurecht, Baugenehmigung, bauordnungsrechtliche Verfügungen etc.

Unsere Leistungen im Bau- & Architektenrecht im Überblick

Unsere Beratungsthemen im Bau- & Architektenrecht sind u. a.:

  • Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht)
  • Vorgehen gegen bauordnungsrechtliche Verfügungen
  • Prüfen, Erstellen, Verhandeln z. B. von Grundstückskaufvertrag, Bauvertrag, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag
  • Baumängel, Mängelrechte, mangelhafte Bauüberwachung, Mängel des Architektenwerks
  • Selbständiges Beweisverfahren zur Beweissicherung bei (vermeintlichen) Baumängeln
  • Mängelbeseitigungsklage, Nachbesserung, Fristsetzung
  • Zurückbehaltungsrecht, Schadensersatz, Minderung
  • Forderungsmanagement
  • Abwehr ungerechtfertigter Werklohnforderungen und Vertragsstrafen
Jetzt Kontakt aufnehmen: Sie benötigen Unterstützung bei der Prüfung und Verhandlung eines Vertrages mit einem Bauträger, Bauunternehmen oder Handwerker? Sie haben Probleme mit Baumängeln? Sie sind sich mit Ihrem Architekten nicht einig über seine Vergütung? Kontaktieren Sie uns.