Unternehmerische Verantwortung endet nicht am Feierabend
Wer als Inhaber eines Unternehmens Verantwortung für ein Unternehmen und seine Mitarbeiter trägt, sollte sich nicht nur privat Gedanken über die Regelung seines Nachlasses machen bzw. nicht nur seinen privaten Nachlass gestalten oder Vorsorgeregelungen treffen.
Rechtzeitig für den Fall vorzusorgen, in dem man nicht mehr in der Lage ist, das Unternehmen zu leiten, ist Teil unternehmerischer Verantwortung. Das betrifft den Fall, infolge einer plötzlichen Erkrankung (Herzinfarkt, Hirnschlag, Demenz etc.) oder nach einem Unfall nicht mehr handlungsfähig zu sein, aber auch den Fall, eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall nicht zu überleben.
Unsere Leistungen im Bereich Unternehmensnachfolge & Vorsorge im Überblick
Unsere Beratungsthemen im Bereich Unternehmensnachfolge & Vorsorge sind u. a.:
- Beratung zum Thema Vorsorge (private Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung etc.)
- Individuelle gesetzliche Erbfolge
- Gesetzliche & gesellschaftsvertragliche Fragen im Zusammenhang mit der Nachfolge
- Unternehmertestament, auch Testament & Ehegattentestament







