Staatliche Unterstützung – mehr Ansprüche als man denkt
Das Sozialrecht dient der Absicherung in Lebenslagen, in denen man auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, da man beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht oder nur eingeschränkt für sich selbst aufzukommen in der Lage ist. Aber auch Unterstützungsleistungen an Eltern, Personen in der Ausbildung etc. gewährt das Sozialrecht auf Antrag, z. B. Elterngeld oder BaföG. Das Sozialrecht und die Ansprüche, die es gewährt, sind damit sehr vielschichtig und stehen weit mehr Personen zu, als man meint.
Ihre Ansprüche effizient durchsetzen
Falls Sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen – im Antragsverfahren, aber auch in der Auseinandersetzung mit Behörden oder vor dem Sozialgericht. Sind Sie selbst nicht in der Lage, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu finanzieren, unterstützen wir Sie auch dabei, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Unsere Leistungen im Sozialrecht im Überblick
Unsere Beratungsthemen im Sozialrecht sind u. a.:
- BaföG
- Elterngeld
- ALG I
- ALG II / Hartz IV
- Sozialhilfe / Grundsicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Opferentschädigung
- Erwerbsminderung und -unfähigkeit







