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Nachlass­gestaltung und Vorsorge

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RA Ralf Leidecker
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

RAin Julia Bensel*

RAin Simone Kessler (LL.B.)*

RAin Emily Otto (LL.B.)*

RA Felix Wittek*

* angestellte(r) RA/in

Inhaltsverzeichnis

Den eigenen Nachlass rechtssicher gestalten

Unabhängig vom Lebensalter ist es wichtig, den eigenen Nachlass z. B. mithilfe eines Testaments oder Erbvertrages zu regeln, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht ist, Personen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen (Enterbung) oder bestimmte Personen besonders bedacht werden sollen.

Vorsorge für den Ernstfall treffen

Und auch für den Fall einer schweren Erkrankung oder (plötzlichen) Behinderung (z. B. nach einem Unfall), die dazu führt, dass man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, ist es von Bedeutung, rechtzeitig rechtsverbindliche Regelungen zu treffen – mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Denn diese Erklärungen bzw. Vollmachten entlasten im Ernstfall Angehörige, schaffen Klarheit und sorgen dafür, dass Dritte in der Lage sind, für Sie zu handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Unser Ansatz: Wir beraten Sie umfassend im Bereich Erbrecht und Vorsorge und unterstützen Sie so dabei, dass im Ernstfall alles rechtlich in Ihrem Sinne geregelt ist.

Unsere Leistungen im Bereich Nachlassgestaltung im Überblick

Unsere Beratungsthemen im Bereich Nachlassgestaltung sind u. a.:

  • Beratung / Klärung individuelle gesetzliche Erbfolge
  • Testament, Ehegattentestament etc.
  • Unternehmertestament
  • Erbvertrag
  • Beratung zu Enterbung & Pflichtteilsansprüchen, Erbunwürdigkeit
  • Vorweggenommene Erbfolge / Schenkungen zu Lebzeiten
  • Vermächtnisanordnungen

Unsere Leistungen im Bereich Vorsorge im Überblick

Unsere Beratungsthemen im Bereich Vorsorge sind u. a.:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
Jetzt Kontakt aufnehmen: Sie wollen Ihren Nachlass individuell gestalten oder wegen einer plötzlichen schweren Erkrankung oder Behinderung – bzw. schon vor Eintritt einer solchen Situation – vorsorgen? Kontaktieren Sie uns.