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Versicherungs­recht

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RA Ralf Leidecker
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

RAin Julia Bensel*

RAin Simone Kessler (LL.B.)*

RAin Emily Otto (LL.B.)*

RA Felix Wittek*

* angestellte(r) RA/in

Inhaltsverzeichnis

Wenn die Versicherung nicht zahlt – Unterstützung für Privatpersonen

Versicherungen schützen in unterschiedlichen Bereichen vor kleineren und großen, ggfs. sogar existenzbedrohenden Schäden – beispielsweise als Hausrats-, (Kfz-)Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Gebäude- oder z. B. Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings erkennen Versicherungsgesellschaften im Falle eines Schadens ihre Eintrittspflicht gegenüber Versicherten häufig nicht an und sind infolgedessen nicht bereit, den entstandenen Schaden (in vollem Umfang) zu ersetzen.

Unser Ansatz: Ist Ihre Versicherung nicht bereit, einen Schaden zu ersetzen, kümmern wir uns für Sie darum: Wir prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt und ob Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherung geltend machen können. Ist das der Fall, verhandeln wir außergerichtlich mit Ihrer Versicherung. Sollte das nicht zum Erfolg führen, setzen wir Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag deutschlandweit vor Gericht durch.

Versicherungsrecht für Unternehmen

Richtig versichert ist ein Unternehmen abgesichert gegen Schäden, die vom kleinen Haftpflichtfall bis hin zum existenzbedrohenden Großschaden reichen können. Allein die Tatsache, dass im Schadensfall eine passende Versicherung existiert, garantiert jedoch nicht, dass man als Unternehmen den Schaden tatsächlich ersetzt bekommt. Denn auch im Industrieversicherungsrecht erkennen Versicherungen nicht jeden Versicherungsfall an oder nicht in vollem Umfang.

In dieser Situation gilt es dann, um sein Recht und seine vertraglichen Ansprüche gegen den Versicherer zu kämpfen – außergerichtlich zunächst, im Zweifelsfall natürlich aber auch vor Gericht.

Unser Ansatz: Wir klären, ob tatsächlich ein Versicherungsfall vorliegt und ob deshalb Ansprüche gegen die Versicherung bestehen. Falls ja, bemühen wir uns zunächst außergerichtlich, mit Ihrer