Wenn die Versicherung nicht zahlt – Unterstützung für Privatpersonen
Versicherungen schützen in unterschiedlichen Bereichen vor kleineren und großen, ggfs. sogar existenzbedrohenden Schäden – beispielsweise als Hausrats-, (Kfz-)Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Gebäude- oder z. B. Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings erkennen Versicherungsgesellschaften im Falle eines Schadens ihre Eintrittspflicht gegenüber Versicherten häufig nicht an und sind infolgedessen nicht bereit, den entstandenen Schaden (in vollem Umfang) zu ersetzen.
Versicherungsrecht für Unternehmen
Richtig versichert ist ein Unternehmen abgesichert gegen Schäden, die vom kleinen Haftpflichtfall bis hin zum existenzbedrohenden Großschaden reichen können. Allein die Tatsache, dass im Schadensfall eine passende Versicherung existiert, garantiert jedoch nicht, dass man als Unternehmen den Schaden tatsächlich ersetzt bekommt. Denn auch im Industrieversicherungsrecht erkennen Versicherungen nicht jeden Versicherungsfall an oder nicht in vollem Umfang.
In dieser Situation gilt es dann, um sein Recht und seine vertraglichen Ansprüche gegen den Versicherer zu kämpfen – außergerichtlich zunächst, im Zweifelsfall natürlich aber auch vor Gericht.







