Immobilienkauf und -verkauf für Privatpersonen
Eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen ist für Privatpersonen in der Regel kein alltäglicher Vorgang. Geht es um einen Immobilienkauf, geht es zudem meist um eine erhebliche Summe Geld, die investiert wird. Und nicht zuletzt sieht man sich als privater Immobilienkäufer bzw. Verkäufer nicht selten mit Vertragspartnern konfrontiert (Makler, Bauträger etc.), die über einen erheblichen Wissensvorsprung im Immobiliengeschäft verfügen.
Um in dieser Situation nicht mehr zu riskieren als notwendig, sollte man – als privater Käufer oder Verkäufer einer Immobilie – rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen: um Kaufverträge prüfen zu lassen, bei Verhandlungen professionell unterstützt zu werden und im Ernstfall bei Problemen in der Vertragsabwicklung auf kompetente Unterstützung zurückgreifen zu können.
Immobilienrecht für Unternehmen
Das Immobilienrecht tangiert die unternehmerische Geschäftstätigkeit häufiger, als man meint. Geht es um Immobilienrecht, geht es nicht nur um den Kauf oder Verkauf von Immobilien: gerade für Unternehmen bzw. Unternehmer sind im Immobilienrecht u. a. auch Gewerbemiete / gewerbliche Vermietung, Pacht und Verpachtung oder die Einschaltung eines Maklers relevant. Und nicht zuletzt zählen Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts – ob im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung oder z. B. der Beauftragung eines Architekten – auch zum Immobilienrecht.
Unsere Leistungen im Immobilienrecht im Überblick
Unsere Beratungsthemen im Immobilienrecht sind u. a.:
- Immobilien-Kaufvertrag / Vertrag Immobilienverkauf
- Bauträgervertrag, Architektenvertrag
- Baugenehmigung
- Gewährleistung bei Immobilienkauf / -verkauf (Rücktritt, Schadensersatz, Minderung etc.)
- Maklervertrag, Makler, Provisionen
- Erbbaurecht
- Gewerbemietrecht, Pacht / Pachtvertrag
- Hypothek, Grundschuld, Finanzierung allgemein
- Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht etc.
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen inkl. Zwangsvollstreckung







