Medizinrecht für Patienten: Ihre Rechte nach einer Fehlbehandlung
Nicht immer sind Behandlungen bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus erfolgreich. Im Gegenteil: Nicht selten verlassen Patienten Praxis oder Krankenhaus mit mehr gesundheitlichen Problemen als zuvor – oft sind (dauerhafte) Gesundheitsschäden Folge einer ärztlichen Fehlbehandlung bzw. eines Kunstfehlers.
In derartigen Fällen gilt es, mit professioneller anwaltlicher Unterstützung für sein Recht einzutreten. Denn in vielen Fällen hat ein Patient, der durch die „Heilbehandlung" zusätzlich an der Gesundheit geschädigt wurde – ob vorübergehend oder dauerhaft – Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Falls ein Patient infolge eines Behandlungsfehlers verstirbt oder ein Kind unter der Geburt gesundheitliche Schäden erleidet, können ggfs. Angehörige derartige Ansprüche geltend machen.
Unsere Leistungen für Patienten im Überblick
Unsere Beratungsthemen für Patienten im Medizinrecht sind u. a.:
- Behandlungsfehler (Ärztepfusch), Patientenrechte
- Ärztliche Kunstfehler, Arzthaftung, Zahnarzthaftung
- Geburtsschäden
- Querschnittslähmung
- Arzneimittelschäden, Schäden aus Medizinprodukten
- Hygienefehler
- Aufklärungsfehler, Einwilligung in Operationen
- Dokumentation der Behandlung
- Einsichtnahme in die Patientenakte
- Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler, insbes. grober Behandlungsfehler
- Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden, Pflegebedürftigkeit und vermehrte Bedürfnisse, entgangener Gewinn, entgangene Lohn- und Gehaltsansprüche
- Schmerzensgeldrente
- Behandlungsvertrag mit Arzt und/oder Krankenhaus
- Abwehr von ärztlichen/zahnärztlichen Honorarforderungen
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen Krankenversicherung
Medizinrecht für Ärzte und Krankenhäuser
Ärzte, Zahnärzte, Praxisgemeinschaften, Medizinzentren oder Krankenhäuser – das Medizinrecht spielt für alle Akteure der medizinischen Versorgung in vielerlei Hinsicht eine wichtige Rolle. Das betrifft den organisatorischen wie den medizinischen Bereich: Die Berufsausübung ist berufsrechtlich reglementiert, Berufsausübungs- und Praxisgemeinschaften wollen z. B. in eine verlässliche rechtliche Form gebracht werden und nicht zuletzt sehen sich Ärzte und Krankenhäuser nicht selten Ansprüchen aus Arzthaftung ausgesetzt – berechtigt oder unberechtigterweise.
Und sollten neben spezifischen medizinrechtlichen Problemen für Sie Fragen aus anderen Bereichen relevant werden, z. B. im Zusammenhang mit der Anstellung von Mitarbeitern, der Anmietung von Praxisflächen oder dem Forderungsmanagement, ist er auch dafür der richtige Ansprechpartner.
Unsere Leistungen für Ärzte und Krankenhäuser im Überblick
Unsere Beratungsthemen im Medizinrecht für Ärzte und Krankenhäuser sind u. a.:
- Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Kooperationsformen (Berufsausübungs- und Praxisgemeinschaften, MVZ etc.) inkl. Vertragsrecht / Vertragsgestaltung
- Praxiskauf bzw. Praxisverkauf
- Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte etc.
- (Zahn-)Arzthaftung etc.
- Vertragsarztrecht, Kassenrecht etc.
- Vergütungsrecht der Heilberufe (Vertragsärzte, Privatärzte, Psychotherapeuten)
- Forderungsmanagement / anwaltliches Inkasso







