Rechtliche Besonderheiten für Handelsunternehmen
Für Handelsunternehmen spielt das Handelsrecht neben dem Gesellschaftsrecht eine oftmals wichtige Rolle. Denn das Handelsrecht hält für (Form-) Kaufleute und einen Teil ihrer Rechtsgeschäfte – ihre Handelsgeschäfte – einige rechtliche Besonderheiten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bereit, z. B. beim Handelskauf etc. Aber auch wenn Handelsunternehmen Vertragshändler, Kommissionäre oder Handelsvertreter einsetzen, mit oder auf Grundlage von Franchising arbeiten, ergeben sich sehr spezifische rechtliche Fragestellungen und Anforderungen. Anforderungen, die reine Dienstleistungsunternehmen in dieser Form nicht kennen – z. B. im Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen, Franchise-Verträgen oder dem Verkauf von Waren auf Kommission.
Unsere Unterstützung im Handelsrecht
Mit diesen spezifischen handelsrechtlichen Aspekten unternehmerischer Tätigkeit sind wir vertraut. Wir unterstützen Handelsunternehmen deswegen gerne und umfassend in diesem Bereich. Wir prüfen, erstellen und verhandeln die notwendigen, besonderen Verträge, prüfen, erstellen und gestalten AGB und Widerrufsbelehrungen oder unterstützen bei der Abwehr oder Durchsetzung von vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen im Handelsrecht.
Unsere Leistungen im Handelsrecht im Überblick
Unsere Beratungsthemen im Handelsrecht sind u. a.:
- Handelskauf
- Handelsvertretervertrag, Vergütungsansprüche etc.
- Franchise-Vertrag / Franchise-Vereinbarung inkl. Lizenzen
- Kommissions-Vertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
- Kollidierende AGB
- Widerrufsbelehrungen
- Provisionen, Ausgleichsansprüche
- Wettbewerbsverbote, Gebietsschutz
- Ausgleichsanspruch, § 89b HGB
- Geheimhaltung







