Lohnausfall bei Quarantäne durch Coronavirus?

Sollte tatsächlich durch das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet werden, ist diese zwingend zu befolgen. Bei Nichtbeachtung kann die Anordnung sogar gerichtlich und mit Polizeigewalt erzwungen werden.

Um ihr Gehalt müssen Betroffene sich allerdings keine Sorgen machen.

Wer tatsächlich erkrankt ist und krankgeschrieben wird, hat zunächst wie üblich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes, zunächst also für 6 Wochen gegenüber dem Arbeitgeber und danach auf Zahlung von Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.

Im Falle der vorbeugenden Quarantäne, bei der also einer Erkrankung noch nicht vorliegt oder nachgewiesen ist, greifen die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes.

Danach erhält eine Entschädigung in Geld, wer einem beruflichen Beschäftigungsverbot nach diesem Gesetz unterliegt. Die Entschädigung bemisst sich dabei nach dem Verdienstausfall.

Für die ersten sechs Wochen wird sie nach der Höhe des Verdienstausfalls gewährt, ab der siebten Woche in Höhe des Krankengeldes.

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